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Geldwäsche: neue Vorschriften

Meldeschwelle sinkt auf 2.000 Euro

NTG24 - Geldwäsche: neue Vorschriften

 

Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 29.11.2019 beschlossen, dem vom Bundestag am 14.11.2019 verabschiedeten zustimmungspflichtigen Gesetz zur Umsetzung der Änderungsrichtlinie zur Vierten EU-Geldwäscherichtlinie zuzustimmen.

 

Erweiterte Verdachtsmeldungen

 

Das neue Gesetz verpflichtet Makler und Notare bei Mietverträgen ab einer Monatsmiete von 10.000 Euro zu einer Meldung wegen des Verdachts auf Geldwäsche. Im Handel mit Edelmetallen sinkt die Grenze für Verdachtsmeldungen von 10.000 auf 2.000 Euro. Außerdem weitet das Gesetz die Meldepflichten für Kunsthändler auf Vermittler, Lageristen und Auktionshäuser aus.

Das Gesetz wird über die Bundesregierung dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zugeleitet. Es soll überwiegend zum 01.01.2020 in Kraft treten.

Dies bedeutet für Edelmetallinvestoren, dass bei einem möglichen stärkeren Goldpreisanstieg auf über 2.000 Euro, bereits beim Kauf von 1 Unze Gold die Meldeschwelle von 2.000 Euro überschritten sein könnte. Ein möglicher Anstieg des US-Dollar gegen den Euro würde den Euro-Wert einer Feinunze zusätzlich erhöhen, wodurch die Meldeschwelle noch eher erreicht würde.

 

Goldmünzen

Bildnachweis: © EMH Service GmbH

 

Kommt sogar eine Meldeschwelle von 1.000 Euro?

 

Der Bundesrat wiederholte in seinem Beschluss seine Forderung, den Schwellenwert in §10 Abs. 6a Nr.2 GwG auf 1.000 Euro zu senken. Als Begründung weist er auf die sehr hohe Geldwäscheanfälligkeit des Goldhandels hin, jedenfalls soweit Goldprodukte in bar bezahlt werden.

Wir haben bereits zuvor darauf aufmerksam gemacht, dass die Rechtfertigungsgrundlage für diese drastischen Maßnahmen mehr als dünn ist. Ein Blick auf die Antwort der Bundesregierung vom 03.09.2019 bezüglich einer kleinen Anfrage der FDP-Fraktion vom 16.08.2019 ist dabei erhellend.

Darin fragt die FDP-Fraktion die Bundesregierung, wie hoch die Zahlen der Verdachtsfälle sowie die Zahl der tatsächlich strafrechtlich verfolgten Meldefälle in den Jahren 2017 und 2018 waren. Ergebnis: 2017 wurden 59.845 Fälle gemeldet, von denen es in 474 Fällen zu Anklageschriften, Strafbefehlen und Urteilen kam. 2018 waren es dann bei 77.252 Verdachtsfällen bisher 275 weiterführende Fälle. Bezug zu Edelmetallen bestand in nur ab 26.06.2017 erfassten, weitergeführten Fällen 64 Mal bzw. annualisiert 132 Fällen, und 2018 lag der Anteil der Fälle mit Edelmetallbezug bei 175.

 

02.12.2019 - Arndt Kümpel - ak@ntg24.de

 

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