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Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021

Begünstigung für Fernpendler

NTG24 - Erhöhung der Entfernungspauschale ab 2021

 

Die Entfernungspauschale erfährt im Jahr 2021 endlich eine Neuerung. Diese kommt jedoch nur den Arbeitnehmern zu Gute, die weitere Arbeitswege haben.

 

Entfernungspauschale:

 

Für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte gilt weiterhin eine Entfernungspauschale in Höhe von 0,30 € pro Kilometer. Ab dem 21. Kilometer greift die Erhöhung erst, sodass 0,35 € pro Kilometer berücksichtigt werden. Diese Übergangsregelung gilt vorerst für die Jahre 2021 bis 2023.

Ab 2024 wird die Entfernungspauschale ab dem 21 km, um weitere 3 Cent erhöht. Die gilt vorerst bis 2026, sodass abzuwarten bleibt, wie sich dies Gesetztes Lage weiterentwickelt.

Vorbehaltlich einer erneuten Anpassung würde ansonsten wieder der ursprüngliche Betrag von 0,30 € Anwendung finden.

 

 

Die Reglungen gelten ebenfalls für Familienheimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung. Zudem sind bei der Ermittlung der nicht abziehbaren Aufwendungen gem. § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 Satz 4 EStG für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und Familienheimfahrten die Neuerungen anzuwenden.

 

Mobilitätsprämie bei geringeren Einkommen:

 

Anzeige:

Werbebanner Zürcher BörsenbriefeSteuerpflichtige mit geringen Einkommen, die mit Ihren Einkommen unter dem Grundfreibetrag liegen, können somit von der Erhöhung der Pendlerpauschale nicht profitieren.

Durch die Einführung der Mobilitätsprämie ist jedoch eine Alternative geschaffen worden. Die Mobilitätsprämie muss beantragt werden. Sie kann nur beansprucht werden, wenn das zu versteuernde Einkommen nach Berücksichtigung der erhöhten Entfernungspauschale unter dem Grundfreibetrag liegt. Zudem muss der Werbungskostenpauschbetrag von 1000 € durch die gesamten Werbungskosten überschritten sein.

Die Mobilitätsprämie wird ab dem 21 Kilometer berücksichtigt und beträgt 14 Prozent der erhöhten Entfernungspauschale von 0,35 €, d.h. sie beträgt 4,9 Cent. Die Festsetzung erfolgt durch einen Prämienbescheid.

 

 

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04.12.2020 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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