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Immer noch Fragezeichen im Kopf bei der Gründung?

Noch mehr quälende Fragen, denen sich Gründer stellen müssen

NTG24 - Immer noch Fragezeichen im Kopf bei der Gründung?

 

Wofür sind eigentlich die Umsatzsteuer und die Voranmeldungen? Die Umsatzsteuer ist ein eigenes System neben den Ertragsteuern und belastet den Unternehmer nicht. Zumindest nicht, wenn er vorsteuerabzugsberechtigt ist. Die Umsatzsteuer zahlt am Ende effektiv der Endverbraucher.

Wenn man für sein Produkt netto 100 € haben will, stellt man dem Kunden 119 € in Rechnung. Die 19 € Umsatzsteuer bekommt das Finanzamt. Kauft man selbst als Unternehmer jetzt etwas für 119 € brutto bei einem anderen Unternehmer, lässt man sich die darin enthaltenen 19 € Vorsteuer vom Finanzamt erstatten. Das kann der Endverbraucher nicht, weil er nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist und damit muss er die 19 € tragen.

Das ist jedenfalls die grundsätzliche Systematik der Umsatzsteuer. Manchmal funktioniert das aber auch anders, zum Beispiel wenn man Kleinunternehmer ist. Aber wir wollen es an dieser Stelle dabei belassen.

Übrigens sind Umsatzsteuer und Vorsteuer das Selbe, nur aus verschiedenen Perspektiven. Und in der Umgangssprache sagt man dazu auch Mehrwertsteuer.

Die Umsatzsteuervoranmeldungen sind dafür da, dass die Differenz zwischen zu zahlender Umsatzsteuer und der Vorsteuer, die man vom Finanzamt erstattet bekommt, regelmäßig ermittelt werden kann.

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Werbebanner ZB-SeminarDenn erstens möchte das Finanzamt auf dieses Geld nicht warten, bis ihr eure jährlichen Steuererklärungen erstellt, zweitens sollt ihr dieses Geld erst gar nicht ausgeben, sondern müsst es ja sowieso ans Finanzamt durchleiten und drittens soll auch vermieden werden, dass ihr auf einen Schlag wahnsinnig viel zahlen müsst, was häufig zu Liquiditätsproblemen führt.

Außerdem möchtet ihr natürlich auch auf eure zu erstattende Vorsteuer nicht ewig warten.

Denn sonst wärt ihr ja doch mit dieser Steuer belastet, zumindest für den Zeitraum bis ihr eure Jahressteuererklärung macht und die dann auch durch das Finanzamt bearbeitet wurde.

Ohne Voranmeldungen ginge die Eigenschaft des „durchlaufenden Postens“ der Umsatzsteuer also ein wenig verloren.

Und falls euch das noch nicht so richtig positiv stimmt in Sachen Voranmeldung, gibt es auch noch ein betriebswirtschaftliches Argument – durch die Pflicht, die Voranmeldungen zu machen, müsst ihr eure Buchhaltung zeitnah erstellen. Das ist erstens einfacher als mit großem zeitlichen Abstand, weil ihr noch wisst, was wann wie passiert ist und zweitens habt ihr dadurch auch betriebswirtschaftliche Auswertungen, mit denen ihr arbeiten könnt.

 

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Was ist mit meinem Auto?

 

Einen betrieblichen Wagen zu haben kann sich lohnen, muss es aber nicht. Und ob leasen oder kaufen besser ist, lässt sich pauschal ach nicht beantworten. Wichtig ist: Ein unschlagbar gutes Angebot sollte man in der Regel nicht aus rein steuerlichen Gründen ausschlagen, denn so groß sind die Unterschiede finanziell in Sachen Steuern dann meist doch nicht.

Beim Leasing ist die Leasingrate als Betriebsausgabe abziehbar, beim Kauf die Abschreibung. Es gilt aber immer, dass die private Nutzung nicht als Betriebsausgabe geltend gemacht werden darf. Wie man dafür sorgt, haben wir euch in unserem Beitrag zum Firmenwagen erklärt.

Was man aber in die Überlegungen mit einfließen lassen kann, ist, dass bei einem Auto im Betriebsvermögen bei einem Verkauf gegebenenfalls darauf Steuern gezahlt werden müssen, ist das Auto im Privatvermögen, passiert das nicht so schnell.

 

Wie kümmere ich mich um meine Krankenversicherung und die Altersvorsorge?

 

Leider ist das ein sehr komplexes und vor allem individuelles Thema.

Aber die Basics zu kennen, ist schon viel wert: Es gibt vier Zweige in den Sozialversicherungen – Rentenversicherung, Krankenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung. Nebeneinkünfte sind dabei in der Regel sozialversicherungsfrei, wenn ihr also neben eurer Anstellung ganz easy loslegt, ist das meistens noch nicht so tricky. Das Problem ist aber die Frage, wo eine Nebentätigkeit anfängt und wo sie aufhört, denn hier gibt es keine glasklaren Grenzen. Solange ihr noch mindestens 20 Stunden pro Woche in eurem Angestelltenverhältnis arbeitet, seid ihr noch relativ safe, zumindest wenn ihr auch noch mindestens die Hälfte eures monatlichen Einkommens aus diesem Job bezieht. Sind es aber weniger als 20 Wochenstunden oder euer Side Hustle läuft so gut, dass ihr schon einen Großteil eures Lebensunterhalts daraus bestreitet, wird es allerhöchste Eisenbahn, sich mit der Sozialversicherung zu beschäftigen.

Außerdem ist da noch das Damoklesschwert namens Scheinselbständigkeit. Habt ihr nur einen Hauptkunden, der euch den Großteil eures Umsatzes einbringt oder sogar nur einen einzigen Kunden, sollten bei euch hier alle Alarmglocken läuten. Wenn ihr auch noch weisungsgebunden und in die Abläufe eures Kunden stark integriert seid, ist die Wahrscheinlichkeit hoch, dass es euch erwischt. Seid ihr nämlich eigentlich ein verkappter Angestellter, müssen auch Sozialversicherungsbeiträge gezahlt werden wie bei einem Angestellten. Und da das häufig erst später in Prüfungen auffällt, werden dann oft Beiträge für mehrere Jahre fällig und das kann böse ins Auge gehen.

Um die Gefahr der Scheinselbständigkeit zu verringern, hilft es, mehrere Kunden und / oder mindestens einen sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer zu haben. Sicherheit bekommt man an der Front allerdings erst durch ein sogenanntes Statusfeststellungsverfahren, bei dem geprüft wird, ob ihr den Status eines Selbständigen habt oder nicht. Das ist ziemlich aufwändig und meist auch zeitintensiv, kann sich aber durchaus lohnen, wenn das Thema bei euch kritisch ist.

 

04.11.2021 - Helen Dieckhöfer - hd@ntg24.de & Sarah Klinkhammer - sk@ntg24.de

 

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Wer weitergehende steuerliche Fragen über die Beiträge von Wir lieben Steuern hinaus hat, kann auch über die eigene Steuerberatungskanzlei Dieckhöfer & Partner direkten Kontakt mit den Autorinnen aufnehmen.

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