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Pauschaler Kostenabzug für die Arbeit im Home-Office

Geplante Steuerentlastung

NTG24 - Pauschaler Kostenabzug für die Arbeit im Home-Office

 

In das Jahressteuergesetz 2020 soll eine Homeoffice-Pauschale aufgenommen werden.

Bisher waren die Anforderungen an die Steuerpflichtigen sehr hoch, um Kosten für die Tätigkeit in den eigenen vier Wänden geltend zu machen. Für die Anerkennung eines häuslichen Arbeitszimmers muss ein separater Raum vorliegen, der ausschließlich beruflich genutzt wird.

Die Realität während der Corona Pandemie sieht da leider meist anders aus, sodass viele Arbeitnehmer am Küchentisch o.ä. ihrer Arbeit nachgehen müssen. Trotzdem entstehen den Arbeitnehmern Kosten durch zum Beispiel höheren Stromverbrauch oder gestiegene Heizkosten.

Es fallen zwar die Kosten für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weg, jedoch stehen dem die Kosten für das Arbeiten von zuhause aus gegenüber.

Um dies zu honorieren soll eine Homeoffice-Pauschale eingeführt werden.

Zudem ist zu befürchten, dass einige Arbeitnehmer sonst mit einer Steuernachzahlung zu rechnen hätten durch die wegfallenden Entfernungspauschale für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte.

 

Höhe der Pauschale:

 

Laut Koalition soll eine Pauschale von 5 € pro Arbeitstag berücksichtigungsfähig sein. Es ist wird eine Begrenzung von maximal 600 € pro Jahr eingeführt, sodass effektiv 120 Arbeitstage zugrunde gelegt werden.

 

 

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Keine direkte Begünstigung:

 

Anzeige:

Werbebanner Zürcher BörsenbriefeEs blieb bisher offen, ob die 5 € pro Tag neben dem Arbeitsnehmerpauschbetrag sofort gewährt werden oder erst zur Anwendung kommen, wenn der Arbeitnehmerpauschbetrag überschritten ist.

In diesem Fall würden nur die Arbeitnehmer begünstigt werden, die insgesamt Werbungskosten von mehr als 1000 € vorweisen können.

Nun wurde entschieden, dass die Homeoffice-Pauschale nicht neben dem Arbeitnehmerpauschbetrag gewährt wird, da dies eine unverhältnismäßige Begünstigung darstellen würde.

 

08.12.2020 - Tanja Schwedtmann - ts@ntg24.de

 

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