als .pdf Datei herunterladen

Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung – Pauschale Lösung

Stellungnahme des Bundesministerium für Wirtschaft und Energie vom 12.06.2020

NTG24 - Unbürokratische Umsetzung der Mehrwertsteuersenkung – Pauschale Lösung

 

Die Mehrwertsteuersätze werden zum 01.07.2020 durch ein erneutes Konjunkturpaket gesenkt. Hierüber habe ich bereits in meinem Artikel „COVID19 und die Folgen: Senkung der Mehrwertsteuer“  vom 04.06.2020 berichtet.  Die große Frage ist, werden die Endpreise wirklich gesenkt oder stecken sich die Unternehmer die Begünstigung in die eigene Tasche? Wie so oft gibt es jedoch immer zwei Seiten einer Medaille.

Viele Unternehmen stehen nämlich auch vor einem Logistikproblem. So wäre es zwar möglich, die Kassensysteme zum 01.07.2020 auf 16% bzw. 5% umzustellen, was passiert jedoch z.B. mit Preisschildern im Einzelhandel? Die müssten dann prinzipiell ausgetauscht werden und das gerade mal für ein halbes Jahr. Da fragt man sich zurecht, ob sich dies überhaupt lohnt.

Um die Senkung durch den Handel möglichst kostengünstig und unbürokratisch an die Kundinnen und Kunden weitergeben zu können, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) in der Pressemitteilung vom 12.06.2020 folgende Möglichkeit vorgestellt:

Maßstab für diese Möglichkeit ist die Preisangabenverordnung (PAngV), für die das BMWi innerhalb der Bundesregierung federführend ist. So können Händler und Anbieter von Dienstleistungen für die vorübergehende Senkung der Mehrwertsteuer von der bestehenden Ausnahmemöglichkeit des § 9 Absatz 2 PAngV Gebrauch machen und pauschale Rabatte an der Kasse gewähren, ohne die Preisauszeichnung z.B. sämtlicher Regale in der Nacht zum 1.07.2020 ändern zu müssen.

Leider gilt diese pauschale Regelung nicht für alle Konsumgüter und ist für preisgebundene Artikel, wie Zeitschriften, Zeitungen, Bücher oder auch rezeptpflichtige Arzneimittel nicht anwendbar.  Bei diesen Artikeln sind Preisreduktionen durch die Einzelhandelsstufe entweder nicht möglich oder abweichend von der PAngV geregelt.

Unter dem folgenden Link können Sie die komplette Stellungnahme des BMWi einsehen:

https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/absenkung-mehrwertsteuersaetze.pdf?__blob=publicationFile&v=4

 

12.06.2020 - Daniel Eilenbrock - de@ntg24.de

 

Auf Twitter teilen     Auf Facebook teilen





Ihre Bewertung, Kommentar oder Frage an den Redakteur


Bitte geben Sie die Anzahl der unten gezeigten Eurozeichen in das Feld ein.
>

 



Bewertungen, Kommentare und Fragen an den Redakteur

 

  • Humberg - 14.06.2020 20:10:41 Uhr


 

Haftungsausschluss - Die EMH News AG übernimmt keine Haftung für die Richtigkeit der Empfehlungen sowie für Produktbeschreibungen, Preisangaben, Druckfehler und technische Änderungen. (Ausführlicher Disclaimer)