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Nvidia muss sich gegen Urheberrechts-Klagen wehren

Welche Quellen darf die KI zum Training nutzen?

NTG24 - Nvidia muss sich gegen Urheberrechts-Klagen wehren

 

Nvidia hat den KI-Markt nicht nur mit seiner Hardware ordentlich aufgemischt. Auch im Software-Bereich sorgte der Konzern für viel Aufsehen etwa mit seine Plattform Nemo. Dabei handelt es sich im Prinzip um einen KI-Baukasten, mit dem Nutzer sich einfach und schnell eigene KI-Lösungen zusammenbasteln können, um beispielsweise automatisierte Call Center umzusetzen.

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Die Basis dafür liefert Künstliche Intelligenz (KI), die im Vorfeld entsprechend trainiert werden musste. Zu diesem Zweck bediente sich Nvidia (US67066G1040) einer Vielzahl an Quellen, allerdings ohne dabei Urheber immer explizit um Erlaubnis zu fragen. Einige Autoren fühlen sich nun übergangen. Wie die Nachrichtenagentur „Reuters“ berichtet, wurde beim US-Bundesgericht in San Francisco eine Sammelklage gegen den Tech-Konzern eingereicht.

Vorgeworfen wird Nvidia von den drei Autoren Stewart O’Nan, Abdi Nazemian und Brian Keene, deren Werke ohne ihre Zustimmung zum Training von KI-Modellen genutzt zu haben. Als Basis dafür dient ein Datensatz mit insgesamt knapp 200.000 Werken, unter denen sich auch Bücher der genannten Autoren finden sollen. Nvidia hat den Datensatz bereits im vergangenen Jahr vom Netz genommen.

In diesem Schritt sehen die Kläger aber lediglich eine Bestätigung dafür, dass Nvidia die Werke tatsächlich genutzt hat. Gefordert wird nun Schadenersatz in unbestimmter Höhe. Der Ausgang des Verfahrens ist vollkommen offen und es handelt sich nicht um die erste Klage rund um das Thema Urheberrecht und KI. Für Nvidia sind solche Dinge allerdings durchaus ein Risiko.

 

Nvidia: Ungeklärte Fragen

 

Wie genau in Sachen KI mit dem Urheberrecht umzugehen ist, darüber lässt sich viel philosophieren. Für die Anleger wichtig ist letztlich, wie die Gerichte die Sachlage einschätzen werden. Sollte Nvidia für die Verwendung von Werken Dritter zu Schadenersatz herangezogen werden, könnte das weitreichende Implikationen nach sich ziehen und das Training von KI in Zukunft sehr viel komplizierter machen. Strittig ist allerdings, inwieweit das Urheberrecht verletzt wird, wenn die KI aus den ihr zur Verfügung gestellten Informationen lediglich etwas Neues erstellt. Anleger geraten nicht in Panik, behalten diese und weitere Angelegenheiten aber im Blick.

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12.03.2024 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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