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Durch einen Formfehler könnte Tesla vor einer großen Welle an Rückgaben stehen

Das könnte teuer werden

NTG24 - Durch einen Formfehler könnte Tesla vor einer großen Welle an Rückgaben stehen

 

Elon Musk kümmert sich manches Mal nicht weiter um rechtliche Vorgaben. Das zeigte zuletzt der Vorfall rund um das leuchtende X auf der Zentrale des ehemals als Twitter bekannten Kurznachrichtendienstes. Jenes wurde kurzerhand wieder entfernt, weil die nötigen Genehmigungen nicht eingeholt wurden. Auch beim Verkauf von Fahrzeugen in Deutschland scheint nicht immer alles sauber gelaufen zu sein.

Kürzlich berichtete unter anderem der „Tagesspiegel“ über einen Formfehler bei Kaufverträgen von Tesla (US88160R1014). Unter Verweis auf Dokumente, die der Nachrichtenagentur AFP vorliegen, wird auf eine fehlende Telefonnummer für einen Rücktritt hingewiesen. Dadurch bedingt hätten Kunden keine Möglichkeit gehabt, mündlich von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch zu machen. Die Widerrufsklausel ist dadurch nach Ansicht von Experten hinfällig.

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Werbebanner Speed Monkeys - Tesla Tuning EssenDas trifft allerdings nur auf Verträge zu, die per Fernabsatz (also nicht im Autohaus) abgeschlossen wurde und bei denen die Telefonnummer tatsächlich nicht angegeben ist. Schätzungsweise könnte es sich um 50.000 Kunden halten, die davon betroffen sind. Jene erhalten nun nach der Argumentation von Verbraucherschützern eine verlängerte Widerrufsfrist. In der Theorie könnten so ältere Fahrzeuge noch bei Erstattung des vollen Kaufpreises zurückgegeben werden.

 

Tesla macht sein Ding

 

Berichten zufolge hat Tesla sogar bereits einige Rücknahmegesuche akzeptiert und den Fehler damit indirekt eingestanden. Allerdings verfolgt der Konzern offenbar seine eigenen Regeln. So berichtet der Tagesspiegel weiter, dass die Zahlung von Wertersatz verlangt werde. 20 Prozent des Kaufpreises behält der Konzern pauschal ein. Dazu kommt ein Nutzungsersatz in Höhe von 0,55 Euro je Kilometer, so die Laufleistung bei mehr als 100 Kilometern liegt. Gerade bei älteren Fahrzeugen dürfte Letzteres mit ziemlicher Sicherheit der Fall sein.

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Juristen sehen dieses Vorgehen kritisch und verweisen darauf, dass ein Wertersatz nur dann rechtens sei, wenn ordnungsgemäß auf das Widerrufsrecht hingewiesen wurde. Eben das sei aber aufgrund der fehlenden Telefonnummer nicht der Fall. Ähnlich schätzt die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen die Situation ein. Es sieht also fast danach aus, als würde sich hier eine einmalige Gelegenheit für Verbraucher ergeben.

Das letzte Wort dürfte aber noch nicht gesprochen sein. Sollten nun auf einmal in großen Mengen Tesla-Besitzer ihre Fahrzeuge zurückgeben wollen, so dürfte Tesla sich dagegen im Zweifel auch auf dem juristischen Wege wehren. Durch die Presse gehen momentan in erster Linie Einschätzungen von Anwälten und anderen Rechtsexperten. Denen soll ihre Expertise auch in keiner Weise abgesprochen werden. Doch auch Verbraucherschützer mahnen an, dass in der Sache kein richterliches Urteil vorliegt und damit zumindest noch einige Fragezeichen bleiben.

 

Die Aktionäre bleiben ruhig

 

Der Tesla-Aktie hat der kleine Fauxpas mit großer Wirkung bisher nicht geschadet. In einem eher schwachen Handel konnte das Papier sich am gestrigen Dienstag sogar etwas verbessern und um 0,44 Prozent bis auf 242,15 Euro zulegen. Ein neuer Kurssprung ist das freilich nicht, doch die Tesla-Aktie hält sich auf einem sehr ansehnlichen Niveau und notiert mehr als doppelt so hoch wie noch zu Jahresbeginn. Dank immer neuer Auslieferungsrekorde ist die Wahrscheinlichkeit für eine Fortsetzung der Kursrallye gar nicht so unwahrscheinlich.

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Werbebanner Zürcher BörsenbriefeSelbst wenn Tesla nun einige Kosten durch die fehlerhafte Widerrufsbelehrung erfahren sollte, so wird dies den Konzern nicht ins Wanken bringen. Die Aktionäre müssen sich darum also keine allzu großen Gedanken machen. Aus Fehlern lernt man schließlich auch, und das trifft auch auf börsennotierte Konzerne zu. Zumindest dürften die Anteilseigner sich darauf verlassen, dass Tesla derartige Dinge in Zukunft nicht noch einmal verlieren. Wer weiß, vielleicht wird sich Elon Musk in Zukunft auch mehr Gedanken machen, bevor er wieder irgendetwas in die Welt hinausposaunt oder irgendwo in der Weltgeschichte spontan etwas bauen lässt. Zu wünschen wäre es den Aktionären.

02.08.2023 - Andreas Göttling-Daxenbichler

Unterschrift - Andreas Göttling-Daxenbichler

 

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