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Die Verstaatlichung der Lufthansa

Die Folgen der staatlichen Einmischung

NTG24 - Die Verstaatlichung der Lufthansa

 

Die Lufthansa – Europas größte Fluglinie und umsatzstärkster Luftverkehrskonzern – hat so mit den Folgen der Coronakrise zu kämpfen wie kein anderer DAX-Konzern. Die Airline befördert statt täglich 350 000 Fluggästen derzeit weniger als 3000. Die Liquidität verringert sich rasant. Laut Lufthansa-Chef verliert das Unternehmen eine Million Euro pro Stunde. Zwar kann die Lufthansa der Krise mit finanziellen Reserven entgegentreten, doch auch diese sind irgendwann ausgereizt.

Eine letzte Lösung ist eine Unterstützung durch den Staat. In der Woche nach Ostern dürfte klar sein, ob der ehemalige Staatskonzern teilweise rückverstaatlicht wird. Es geht dabei wohl um einen Mix selbst beschaffter Anleihen und direkter staatlicher Stützmaßnahmen. Eine komplette Verstaatlichung der Lufthansa wäre bislang ausgeschlossen.

Ohne Frage – die Not ist groß. Es geht kaum ein Weg an einer staatlichen Einmischung vorbei. Auch wenn viele aufgrund der Notwendigkeit eine derartige Einmischung akzeptieren, gibt es auch Kritiker wie Hessens Wirtschaftsminister Al-Wazir, der meint, dass eine Verstaatlichung auf Dauer die Unternehmen nicht weiterbringt.

Die Entscheidung der Verstaatlichung zieht viele Probleme und Fragen mit sich. Die Lufthansa ist zwar das erste, aber mit Sicherheit nicht das letzte Unternehmen, das die Hilfe in Anspruch nehmen wird. Der Staat darf sich nur beteiligen, wenn ein Unternehmen nachweislich durch die Coronakrise in die Liquiditätskrise kam und nur so vor der Insolvenz gerettet werden kann. Das bedeutet, dass jede Entscheidung eine wohl abgewogene Einzelfallentscheidung sein muss. Dies wird ein komplizierter und langwieriger Prozess und kann zu ganz neuen Herausforderungen führen, wie etwa Wettbewerbsverzerrungen hinsichtlich Unternehmen, die keine staatliche Hilfe bekommen werden und Kompetenzstreitigkeiten.

Das Bundeswirtschaftsministerium sieht die Verhandlungen mit der Lufthansa über mögliche Staatshilfen jedoch in jedem Fall als „Bewährungsprobe“ für einen neuen Stabilisierungsfonds und sie werden richtungsweisend für weitere Unternehmensanträge sein.

 

11.04.2020 - Ann-Kathrin Wellen - akw@ntg24.de

 

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